Weshalb die freie Rede zur „Homo-Ehe“ keine Diskriminierung Homosexueller darstellt

Befürworter der gleichgeschlechtlichen „Ehe“ suggerieren gerne, daß es eine „den“ Menschenrechten zuwider laufende Diskriminierung wäre, wenn man sich gegen noch weitergehende gesetzliche Regelungen in diesem Bereich ausspricht. Daß dieses Vorgehen strategisch ist, erkennt man daran, daß das von der SPD, den Grünen und natürlich der SED-Nachfolgepartei „Die Linke“ unterstützte Gesetzesvorhaben jedwede Diskriminierung aufgrund der „sexuellen Identität“ zum Ziel hat:

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seiner sexuellen Identität, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Wenn Homosexuelle von Diskriminierung reden, dann meinen sie damit im Grunde alles, was ihnen ihren Spaß verderben könnte und dazu zählen sie selbstredend auch schon die Unterscheidung im allgemeinen Sprachgebrauch. Der Legende nach soll eine unterscheidende Sprache gefährlich sein, weil sie die Gefahr der Aufhetzung mit sich bringen könnte. Von der Gefahr der Aufhetzung bis zu den ermordeten Schwulen im KZ ist es dann nicht weit und wer das kleine Einmaleins der Bundesrepublik kennt, weiß, daß man solche Diskussionen verliert.

Umso wichtiger ist daher die Frage, wie man sich als Christ gegen den Vorhalt einer „Diskriminierung“ Homosexueller schützen kann, um nicht selbst das Opfer einer Diskriminierung zu werden.

Auf Basis der Heiligen Schrift zu diskutieren, ist kaum mehr möglich, weil man dann sofort als „evangelikaler Fundichrist“ beschimpft wird. Das bedeutet natürlich keineswegs, daß man die Bibel vergessen sollte, aber Nichtchristen haben eben eine gewisse Aversion gegenüber Leuten, die permanent mit Bibelzitaten um sich werfen.

Primäre Diskussionsgrundlage sollte daher die allgemeine Erklärung der Menschenrechte sein. Der Einfachkeit halber sollten diese 30 Artikel, ungeachtet der grundsätzlichen Probleme mit ihnen, zunächst einmal wie ein ganz gewöhlicher Gesetzestext gesehen werden. Wer meint, daß Christen mit Gesetzen gar nichts mehr am Hut haben müßten, weil wir frei vom Gesetz sind, sollte lesen, was uns St. Paulus im Kapitel „Recht und Freiheit des Apostels“ in 1. Kor. 9, 19-23 hinterließ:

Denn obwohl ich frei bin von jedermann, habe ich doch mich selbst jedermann zum Knecht gemacht, damit ich möglichst viele gewinne. Den Juden bin ich wie ein Jude geworden, damit ich die Juden gewinne. Denen, die unter dem Gesetz sind, bin ich wie einer unter dem Gesetz geworden – obwohl ich selbst nicht unter dem Gesetz bin -, damit ich die, die unter dem Gesetz sind, gewinne. Denen, die ohne Gesetz sind, bin ich wie einer ohne Gesetz geworden – obwohl ich doch nicht ohne Gesetz bin vor Gott, sondern bin in dem Gesetz Christi -, damit ich die, die ohne Gesetz sind, gewinne. Den Schwachen bin ich ein Schwacher geworden, damit ich die Schwachen gewinne. Ich bin allen alles geworden, damit ich auf alle Weise einige rette. Alles aber tue ich um des Evangeliums willen, um an ihm teilzuhaben.

Sehr wertvoll zur Überwindung einer eventuellen Scheu ist auch der Hinweis von Erzpriester Georgij Rjabych, der kürzlich sagte, daß die Russisch-Orthodoxe Kirche mit ihrer Arbeit die Orthodoxe Welt dazu aufruft, „sich mit der Sprache der Menschenrechte vertraut zu machen, wie in jener Zeit die Kirche sich der Sprache der hellenistischen Kultur bemächtigte.

Inhaltlicher Ausgangspunkt der Diskussion sollte der Verweis auf den Artikel der allgemeinen Menschenrechte sein, in dem es um Ehe und Familie geht:

Artikel 16

1. Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne jede Beschränkung auf Grund der Rasse, der Staatsangehörigkeit oder der Religion das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.

2. Eine Ehe darf nur bei freier und uneingeschränkter Willenseinigung der künftigen Ehegatten geschlossen werden.

3. Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Fett markiert sind die Aussagen, auf die es bei der Verteidigung der Ehe als besondere Einrichtung zwischen Mann und Frau ankommt. Nimmt man auf Absatz 3 Bezug, sollte es nicht weiter schwer sein, die naturrechtliche Lesart von Absatz 1 zu vertreten und zu halten, nach der es die Ehe freilich nur zwischen einem Mann und einer Frau geben kann, weil anders ja kein neues Leben entstehen kann.

Befürworter der gleichgeschlechtlichen „Ehe“ werden freilich sagen, daß die Erwähnung von Mann und Frau nicht als konstituierender Aspekt einer Ehe verstanden werden dürfe und dies mit neuen Formen der Familie zu untermauern suchen. Dem sollte mit ruhigem, sachlichem und geduldigem Beharren auf der naturrechtlichen Lesart und einem kurzen, theoretischen Ausflug in Sachen Kindermachen begegnet werden. An der Stelle kann man dann ruhig auch mal auf Bibelstellen wie 1. Mose 2, 24 verweisen.

Rechnen muß man hier mit der Behauptung, daß die naturrechtliche Lesart wegen der Fortentwicklung der Familie grundsätzlich überholt sei, wie es der Lesart positiven Rechts entspricht. Diese Lesart als falsch zu bezeichnen wäre dumm, weil der Text diese Lesart freilich ebenso erlaubt. Grund ist die massive Mehrdeutigkeit der allgemeinen Menschenrechte. Eben dies muß man dieser Stelle auch sagen und weiter ausführen: Daß es nur mit massiv mehrdeutigen Formulierungen möglich war, diese 30 Artikel im Jahre 1948 zu verabschieden, weil es in all den ganzen Ländern nun mal verschiedene Grundüberzeugungen gibt. Auf diese Weise erweitert man nicht nur den räumlichen Gesichtskreis, sondern auch den zeitlichen.

Sehr nützlich ist hier folgende Passage aus einer Ansprache von Charles Malik – dem Hauptautor der allgemeinen Menschenrechte – aus dem Jahr ihrer Entstehung:

Ich muß ihnen wohl kaum erzählen, daß die Gründer der Vereinigten Staaten, in starker Anlehung vom Großvater angel-sächsischen politischen Denker John Locke, an Naturrecht glaubte und sich bemühten, so gut sie konnten positives Recht als Antwort auf Naturrecht zu verfassen. Jede andere Sicht wäre ihnen furchtbar absurd erschienen. Aber heute ist die Stimmung – als Zeugen können wir Roscoe Pound anführen – überaus positivistisch. Nach meinem Dafürhalten ist diese Veränderung, vom Ruhen zur Veränderung, das Wesen einer großen geistigen Krise, die heute in der Welt um sich greift.

Und doch erkennen wir in der Lehre der Deklaration, einen teilweises schließen und eine unausgedrückte Rückkehr zum Naturrecht. Eine sorgsame Untersuchung der Präambel und von Artikel I wird ergeben, daß die Lehre des Naturgesetzes immerhin in die Absicht der Erklärung hineingewoben ist. Somit ist es kein Zufall, daß das allererste Substantiv des Textes das Wort “anerkennen” ist: “Wohingegen die Anerkennung der ihm zu eigenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte, etc.” Nun kann man ja nur das “anerkennen”, was schon vorher da gewesen sein muß und was schon da ist, kann in diesem Kontext daher nichts anderes sein, als das was die Natur hierher gebracht hat. Weiters, wird Würde als dem Menschen anhaftend bezeichnet, seine Rechte als “unveräußerlich”, und es ist schwer, in der englischen Sprache bessere Bezeichnungen zu finden, um die Lehre von Naturgesetz zu belegen. Dann heißt es in Artikel I von menschlichen Wesen, daß sie “frei geboren und gleich an Würde und Rechten” sind. Natürlich bedeutet das Wort “geboren”, daß unsere Freiheit, Würde und Rechte die Natur unsere Wesens sind und nicht von einer äußerlichen Macht freigebig gewährt werden. Und zuletzt fährt Artikel I fort zu sagen, das menschliche Wesen “ist mit Vernunft und Gewissen ausgestattet”. Das Wort “ausgestattet” kann offensichtlich nur bedeuten, daß unsere Natur so ist, daß wir diese Rechte und Freiheit ursprünglich besitzen. Ich kann daher damit abschließen, daß reichlich Platz vorhanden ist, die Lehre des Naturrechts in die Lehre dieser Deklaration hineinzulesen.

Wer das aufmerksam liest, wird bemerken, daß Charles Malik als Schüler Heideggers zwar eine Schwäche für das Naturrecht hatte, mit positivem Recht aber ebenso umgehen konnte. Bei der Arbeit an der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, befaßte Malik sich ja nicht so sehr mit der Frage, ob „die“ Menschenrechte natürliches oder positives Recht wären, sondern damit, wie er diesen Text schreiben muß, damit er die Anhänger beider Lesarten zufrieden stellen kann. Wer mag kann das als Hinweis lesen, daß die in der Epoche der Scholastik von Thomas von Aquin begründete Naturrechtslehre genauso „eitel und Haschen nach Wind“ (Pred. 1, 4) ist, wie die Idee positiven Rechts, das Aquin mit seiner Lehre verwarf. Daß man den Begriff des Naturrechts in Diskussionen über Grundsatzfragen der Rechtswissenschaft gleichwohl weiter verwenden kann, ergibt sich aus dem obigen Zitat aus dem Korintherbrief.

Wenn für den Diskussionsparter nun eine Welt zusammenbricht, weil ihm mit dem Glauben an „die Menschenrechte“ auch sein Gottesersatz abhanden gekommen ist, ist das nicht allzu tragisch.

Den im Raum stehenden Vorhalt der Diskriminierung hat man deswegen zwar noch nicht zurückgewiesen, aber nebenan, im Zimmer der Religionsfreiheit, ist davon nichts mehr zu merken. In Artikel 18 heißt es:

Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.

an dieser Stelle hatte Malik als griechisch-orthodoxer Christ aus dem Libanon wirklich gut für uns gesorgt!

Diskussionen über verschiedene Auslegungen sind hier ebenso wenig zu erwarten, wie im Zimmer der Meinungsfreiheit. In Artikel 19 heißt da:

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Keine Probleme!

Ganz anders sieht es dagegen bei Artikel 7 aus, in dem es um Diskriminierung geht:

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede Diskriminierung, die gegen diese Erklärung verstößt, und gegen jede Aufhetzung zu einer derartigen Diskriminierung.

Die entscheidenden Worte hier sind wiederum fett markiert. Auch wenn die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit uns die freie Rede scheinbar zusichern, kommt es jetzt darauf an, daß die naturrechtliche Lesart des Artikels zu Ehe und Familie gegen alle Angriffe gehalten wurde. Dann und nur dann kann man nämlich argumentieren, daß die freie Rede in dieser Sache ganz sicher keine Diskriminierung im Sinne der allgemeinen Menschenrechte darstellt.

Der Diskussionspartner muß nicht davon überzeugt sein, daß die naturrechliche Lesart von Artikel 16 die „richtige“ ist, weil es eine „richtige“ Lesart ja sowieso nicht gibt. Er muß aber begriffen haben, daß seine Lesart nun mal keine Sonderstellung beanspruchen kann und er die Festung der von Gott eingerichteten heiligen Ehe zwischen Mann und Frau nur dann zerstören kann, wenn er Christen die Menschenrechte abspricht. Damit ist das Ziel erreicht.

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2 Kommentare - “Weshalb die freie Rede zur „Homo-Ehe“ keine Diskriminierung Homosexueller darstellt”


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