Politischer Schlagabtausch zur „sexuellen Identität“-Ideologie
Die Grundgesetzänderung zum Gendermainstreaming kam 1994 unter Kohl mit Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) als Justizministerin. Vermutlich war es damals Teil des Koalitionsvertrates. Der Schlagabtausch zwischen Leutheusser-Schnarrenberger und Zypries heute
Zypries reagierte mit ihrem Brief auf Äußerungen Leutheussers im Tagesspiegel vergangene Woche, mit denen diese die Gleichstellungspolitik der Ministerin kritisiert und die von ihr unterstützte Grundgesetzänderung als symbolisch abgelehnt hatte. Sie bedauere, dass Leutheusser-Schnarrenberger „mein Einsatz für die Gleichstellung homosexueller Partnerschaften in dieser Legislaturperiode ebenso verborgen geblieben ist wie der hartnäckige Widerstand ihres Wunschkoalitionspartners CDU/CSU gegen auch nur jede kleinste Besserstellung von Lebenspartnern“, schreibt Zypries weiter. Nicht zuletzt von der „betroffenen Community“ werde sie mit viel Aufmerksamkeit und Unterstützung begleitet.
muß als Ringen zwischen FDP und SPD um die Wählerstimmen der Homosexuellen gesehen werden. Diese ganzen nervigen CSD-Veranstaltungen und die Berichterstattung darüber sind also effektiv ein geschickt versteckter Teil des Wahlkampfes.
Wem schon das andauernde Gender-Gesülze zum Hals heraushängt, der ist gut beraten, im September eine Partei zu wählen, die sich schon während des Wahlkampfes gegen diese GG-Änderung stellt. Aus der Antwort von Frau Leutheusser- Schnarrenberger kann man folgern, daß es eben nicht um die Abschaffung konkreter Benachteiligungen und Schlechterstellungen Homosexueller geht, sondern darum, eine ganze Ideologie fest im Grundgesetz zu verdrahten. Wenn diese Änderung durch ist, muß jeder, der sich gegen diese Ideologie stellt, mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, weil man ihm unterstellen wird, daß er „homophob“ sei. Diese Änderung ist also schon aus Gründen der Geistesfreiheit abzulehnen.
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