Drohen willkürliche Säuberungen „homophober“ Internetangebote?

Im ef-Magazin findet sich ein Bericht über die Zensur der Jungen Freiheit als Suchbegriff bei der neuen Suchmaschine Bing von Microsoft. Grund für die derzeitige Ausfilterung sind offenbar Schwierigkeiten bei der automatisierten Erkennung potenziell problematischer Seiten.

Auch die von den LSVD-Vereinen derzeit noch hinter schwülwarmen CSD-Partyfieber halb im Verborgenen vorangetriebene Änderung des Grundgesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen aufgrund einer „sexuellen Identität“ ist derart unspezifisch, daß selbst auch schon die sprachliche Unterscheidung zwischen hetero- und homosexuellen Menschen als eine Diskriminierung aufgefaßt werden kann. Bei derart heiß umkämpften Themen werden erfahrungsgemäß alle Möglichkeiten der Gesetzeslage ausgeschöpft. Das läßt befürchten, daß zukünftig auch Internetangebote, denen irgendwer homophobe Meinungsäußerungen nachsagen will, gegen Zensurmaßnahmen wegen angeblich jugendgefährdenden Verstoßes gegen §130 StGB kämpfen werden müssen.

Auf diese Weise dauerhaften Druck gegen alle Gegner der gleichgeschlechtlichen „Ehe“ ausüben zu können, muß als strategisches Vorgehen aller Parteien, Vereine und Verbände begriffen werden, die sich nicht jetzt schon gegen diese Gesetzesänderung stellen.

Anläßlich des von Frau Brigitte Zypries (SPD) nunmehr auch offen geführten Kulturkampfes steht uns – sofern keine der beiden Streitparteien nachgibt – ein ziemlich heißer Herbst bevor. Ende September sind schließlich Bundestagswahlen und im November kommt dann der 20. Jahrestag des Berliner Mauerfalls. Beim Kulturkampf während er ersten 16 Jahre des zweiten Kaiserreiches ging es übrigens auch um den Ehebegriff. Verglichen mit dem, der sich hier jetzt abzeichnet, erscheint mir der von damals aber doch noch sehr übersichtlich.

Explore posts in the same categories: Bundesregierung, Christenverfolgung, Geschichte, Kulturkritik, Meinungsfreiheit

6 Kommentare - “Drohen willkürliche Säuberungen „homophober“ Internetangebote?”

  1. Gallowglas Says:

    „Auch die von den LSVD-Vereinen derzeit noch hinter schwülwarmen CSD-Partyfieber halb im Verborgenen vorangetriebene Änderung des Grundgesetzes zur Verhinderung von Diskriminierungen aufgrund einer “sexuellen Identität” ist derart unspezifisch, daß selbst auch schon die sprachliche Unterscheidung zwischen hetero- und homosexuellen Menschen als eine Diskriminierung aufgefaßt werden kann.“

    Das ist natürlich, wiedereinmal, vollkommener Unsinn …
    Es ist nach eben diesem Gesetz auch verboten, Menschen aufgrund ihrer Religion zu diskriminieren. Die Formulierung ist genauso „unspezifisch“ wie die „sexuelle Identität“, trotzdem darf man völlig ungehindert zwischen Christen, Moslems, Buddhisten, Juden etc. oder eben auch Atheisten unterscheiden.

    Wenn man aber, wie leider einige Gläubige, unter „sprachlicher Unterscheidung“ schlicht und ergreifend Beleidigungen wie „pervers“ oder „abartig“ etc. versteht, ist es logisch, daß man Angst vor rechtlichen Konsequenzen hat.
    Und glücklicherweise gibt es weder im deutschen Grundgesetz, noch in der Menschenrechtserklärung ein „Recht auf Beleidigung“ …

    • antifo Says:

      Unter
      http://orthodoxwiki.org/Seraphim_Rose
      findest Du die Biographie eines Heiligen, der vor seiner Bekehrung zu Jesus Christus schwul war. Das beweist, daß die Vorstellung einer “sexuellen Identität” eine Ideologie ist. Sowas ins GG aufzunehmen wäre eine Kontamination, die die Bundesrepublik vollends zu Homo-Theokratie machen würde. Das geht gar nicht. Nachdem ich ja nicht homophob bin, würde ich mich als Vermittler für die Hinzufügung von „seiner veränderbaren sexuellen Identität“ als Kompromißvorschläg einsetzten. Voraussetzung wäre dafür allerdings, daß das von den LSVD-Vereinen dann auch mitgetragen wird.

  2. tape Says:

    Gallowglas, deine Blödheit ist pervers.

    GG Art.3

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

    Warum sollte das GG mit unspezifischen Blödsinnigkeiten wie „sexuelle Identität“ ausgehöhlt werden? Aber was will man von Leuten wie Wowereit, Beck und dir erwarten, die statt mit dem Hirn mit dem Schwanz denken?

    • Gallowglas Says:

      Tja, mein Süßer, du hast die entscheidende Stelle ja schon hervorgehoben …
      Der jetzt diskutierte Änderungsentwurf soll lediglich auch dem dümmsten Religionsfundi schwarz auf weiß klar machen, daß auch Homosexuelle die gleichen Rechte und Pflichten in unserem Land haben, wie alle anderen auch.
      „Ausgehöhlt“ wird da nichts, nur das, was ohnehin schon im GG steht, verdeutlicht.

  3. antifo Says:

    @Gallowglas + @tape:

    Wenn Ihr es hinbekommen würdet, Euch nicht gegenseitig mit Kampfbegriffen wie „Perverser“ und „mein Süßer“ das jeweils vorhandene Maß an Würde abzusprechen, dann könntet Ihr Euch vielleicht auch über das eigentliche Thema unterhalten.

    Daß die von den LSVD-Vereinen vorangetriebene Gesetzesänderung quasi die Erfüllung des Grundgesetzes wäre, ist ebenso Unsinn, wie die falsche Lehre einer unveränderlichen sexuellen Identität.

  4. Mcp Says:

    Pädophile und Sadisten sind auch bloß sexuell anders orientiert. Ihre Verfolgung daher ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Schließlich können die nichts dafür, dass sie anders gepolt sind. So wie Linkshänder nichts dafürkönnen, dass sie keine Rechtshänder sind. Beruhigt

    Euch meine Süßen: alles vollkommen Normal.


Hinterlasse einen Kommentar