Durban II: Zusammenfassung des DIfM

Durban II

Das Deutsche Institut für Menschenrechte verweist in seinem Newsletter heute auf seinen Rückblick zum Informations- und Meinungsaustausch zu Durban II.

Welchen Tenor dieser Rückblick hat, läßt sich erahnen, wenn man die von dort aus verlinkte Erklärung von NGOs zum NAPgR liest, die als gemeinsames Dokument von folgenden Verbänden verfaßt wurde:

hinter der Abkürzung NAPgR verbirgt sich Wortmonster „Nationaler Aktionsplan der Bundesrepublik Deutschland zur Bekämpfung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Antisemitismus und darauf bezogene Intoleranz“. Daß sich diese Verbände in diesem Dokument über eine „mangelnde Einbindung“ und „Nichtberücksichtigung“ ihrer „Expertise“ von Seiten der Bundesregierung bei der Erstellung des NAPgR beschweren, kann man als gutes Zeichen werten, ohne (bislang) als Rassist gelten zu müssen. Die Verpflichtung zur Erstellung des NAPgR ist eine Art Hausaufgabe die sich die Bundesrepublik Deutschland bei Durban I hat geben lassen.

Explore posts in the same categories: Durban II, Kulturkritik

Hinterlasse einen Kommentar