Russische Erklärung der Menschenrechte

Beschlossen beim X. Weltkonzil des Russischen Volkes
in der Christus-Erlöser-Kathedrale zu Moskau
vom 4. bis 6. April 2006

Übersetzung aus dem Englischen

Nachdem die Welt an einem historischen Wendepunkt steht und von zivilisatorischen Konflikten bedroht wird, die von verschiedenen Vorstellungen von Menschlichkeit und der Bestimmung des Menschen ausgehen, beschließt das Weltkonzil des Russischen Volkes folgende Erklärung für die russischen Zivilisation.

Als Gottes Ebenbild besitzt der Mensch einen besonderen Wert, der ihm nicht genommen werden kann. Diese Tatsache muß von jeder Person, jeder Gesellschaft und jeder Regierung respektiert werden. Indem es gute Werke vollbringt, erhält das Individuum Würde. Deshalb unterscheiden wir zwischen Wert und Würde des Individuums. Wert ist inhärerent; Würde ist erworben.

Dieses von Ewigkeit her gültige Moralgesetz ist – ungeachtet seiner Kultur, seiner Nationalität oder seiner sozialen Klasse – fest in der Seele eines jeden Menschen verwurzelt. Es wurde vom Schöpfer in die Natur des Menschen gelegt und wird vom menschlichen Gewissen bestätigt. Die Stimme des Gewissens kann jedoch durch Sünde überdeckt werden. Deshalb ist die religiöse Tradition mit Gott als ihrem Anstoß aufgerufen, Gut von Böse voneinander zu unterscheiden.

Wir unterscheiden zwei Rechte: Das Recht zu innerer Freiheit vom Bösen und das Recht zu Entscheidungsfreiheit in Fragen der Moral. Das Recht zur Freiheit vom Bösen ist der höchste inhärente Wert. Das Recht zur Entscheidungsfreiheit erhält seinen Wert und die Person ihre Würde, indem sie sich für das Gute entscheidet. Andernfalls, wenn sie sich für das Böse entscheidet, führt das Recht zur Entscheidungsfreiheit zu Selbstzerstörung und dem Verlust der Würde.

Die Menschenrechte stellen den grundlegenden Wert eines Individuums dar und sollten zum Erlangen der individuellen Würde verwendet werden. Genau aus diesem Grund läßt sich die Unterstützung der Menschenrechte von der Moral nicht trennen. Das Entwurzeln dieser Rechte von der Moral führt zu ihrer Profanisierung, weil es unmoralische Würde nicht gibt.

Wir sind für das Recht zum Leben und gegen das „Recht“ zum Tod, für das Recht zu schaffen und gegen das „Recht“ zur Zerstörung. Das Recht und die Freiheit eines Menschen erkennen wir in dem Maße an, als es dem Individuum hilft, sich zum Guten zu entwickeln, das Individuum von innerem und äußerem Bösen zu retten und das Individuum voll in die Gesellschaft zu integrieren. In diesem Licht erkennen wir nicht nur gesellschaftliche und politische Freiheiten, sondern auch soziale, ökonomische und kulturelle Rechte an.

Die Rechte und Freiheiten des Menschen können nicht getrennt werden von Verantwortlichkeit und Zurechenbarkeit. Bei der Verfolgung seiner Interessen ist das Individuum angehalten, dies in Korrelation mit den Interessen seiner Nachbarn, seiner Familie, seiner Gemeinde, seiner Nation und der Menschheit zu tun.

Es gibt Werte die nicht weniger wichtig sind, als die Menschenrechte. Dazu gehören Glaube, Moral, sowie die Unverletzlichkeit heiliger Gegenstände und jemandes Heimatland. Bei einem Konflikt zwischen diesen Werten und der Umsetzung der Menschenrechte, sollten Gesellschaft, Staat und Gesetz daran arbeiten, sie zu harmonisieren. Wir dürfen nicht zulassen, daß Situationen entstehen, in denen die Ausübung der Menschenrechte zum Herumtrampeln auf religiöser oder moralischer Tradition, zur Beleidigung religiöser oder nationaler Gefühle oder heiligen Gegenständen führt oder das Bestehen des Heimatlandes gefährdet. Es ist gefährlich „Rechte“ zu „erfinden“, die ein Verhalten legalisieren, das von der traditionellen Moral und allen historischen Religionen mißbilligt wird.

Die Verwendung von Doppelstandards im Bereich der Menschenrechte weisen wir zurück und ebenso Versuche die Menschenrechte zur Propagierung politischer, ideologischer, militärischer oder ökonomischer Interessen zu verwenden oder um ein besondere Regierungsform oder eine soziale Ordnung einzuführen.

Wir sind bereit zur Kooperation mit dem Staat und allen wohlmeinenden Einrichtungen, um die Rechte der Menschlichkeit zu schützen. Ein besonderes Augenmerk wollen wird dabei legen auf:

  • Bewahrung der Rechte von Nationen oder ethnischen Gruppen für ihre jeweilige Religion, Sprache und Kultur
  • Aufrechterhaltung der Gewissensfreiheit und das Recht der Gläubigen auf ihre Lebensweise
  • Einstehen gegen ethnisch oder rassistisch motivierte Verbrechen
  • Schutz des Einzelnen vor Zwangsherrschaft von Regierung oder Arbeitgeber
  • Sorge für die Rechte von Soldaten
  • Schützen der Rechte von Kindern
  • Einsetzen für die Rechte von Gefangenen und Zuchthäuslern
  • Zuflucht für die Opfer von Terrorismus
  • Verhinderung totalitärer Kontrolle über Privatleben und persönlichen Glauben
  • Unterstützen von Opfer von Verbrechen, Korruption, Menschenhandel, Prostitution, Drogenmißbrauch und Spielsucht

Wir suchen den Dialog mit Leuten unterschiedlichen Glaubens und Meinung zum Thema Menschenrechte und dem Platz dieser Werte in der Wertehierarchie. Ein solcher Dialog wird heute mehr als alles andere helfen, den Zusammenprall der Zivilisationen zu verhindern, um Möglichkeiten der friedlichen Koexistenz verschiedener Sichtweisen, Kulturen, rechtlicher und politischer Systeme daraus zu extrahieren. An der Erreichung dieses Ziels hängt das Schicksal der Menschheit.

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2 Kommentare - “Russische Erklärung der Menschenrechte”


  1. […] in Moskau abgehaltenen X. Weltkonzil des Russischen Volkes beschloss es eine Erklärung zur Würde und den Rechten des Menschen. Dieses orthodoxe Manifest wies das moderne westliche System  der humanistischen Werte offen […]


  2. […] und internationaler Ebene. An der Ausarbeitung der Russischen Erklärung der Menschenrechte (deutsche Übersetzung), die 2006 vom Weltkonzil des Russischen Volkes in der Christus-Erlöser-Kathedrale in Moskau vom […]


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