Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hat die Bundesregierung aufgerufen, sich bei Ägypten für die Anerkennung der Konversion von Maher El-Gohary zum Christentum einzusetzten.
In einer Zusammenfassung schreibt katholisches.info dazu:
Wie jetzt bekannt wurde, hat ein Kairoer Gericht am Samstag, den 13. Juni 2009, einem ehemaligen Muslim verboten, offiziell zum christlichen Glauben überzutreten. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) berichtet, war der Ägypter Maher El-Gohary vor 34 Jahren Christ geworden. Die zuständige Behörde hatte sich geweigert, den Religionseintrag in seinen Personalpapieren zu ändern.
Der Konvertit hatte daraufhin versucht, sein Recht auf Religionsfreiheit gerichtlich einzufordern. Während des zehnmonatigen Verfahrens wurde El-Gohary Opfer zahlreicher Angriffe und Todesdrohungen radikaler Muslime und ist gezwungen, versteckt zu leben. In Ägypten sind nur Islam, Christentum und Judentum offiziell zugelassen. Religionslosigkeit und alle anderen Religionen sind in Ägypten de facto verboten.
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Der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lessenthin, forderte die Bundesregierung zum Handeln auf: „Ägypten ist ebenso wie Deutschland Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte. Deutschland hält sich an die Vorgaben dieses völkerrechtlich verbindlichen Vertrags. Wir rufen die Bundesregierung dazu auf, öffentlich von Ägypten ebenfalls Vertragserfüllung zu verlangen!“ „Wie ist es möglich, daß ägyptischen Konvertiten ganz offiziell elementare Menschenrechte verweigert werden, während die ägyptische Regierung sich gleichzeitig mit einem Sitz im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen schmückt? Das Verhalten von Regierungen wie der Ägyptens ist letztlich auch eine Verhöhnung der Vereinten Nationen. Die Bundesregierung muß handeln,“ so Lessenthin.
So richtig es ist, die Bundesregierung zum Handeln aufzufordern, so falsch bzw. naiv ist die Argumentation der IGFM, weil der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte ja gerade kein Recht auf Wechsel der Religion vorsieht, weswegen die Forderung nach „Vertragserfüllung“ leider Unsinn ist.
Die Forderung der IGFM an die Bundesregierung müßte daher eine Nachverhandlung bzw. Ergänzung des UN Zivilpaktes sein. Außenminister Steinmeier sollte hierfür an sich ein offenes Ohr haben, weil er erst kürzlich seine „Unzufriedenheit“ über die Arbeit des UN Menschenrechtsrates geäußert hatte und verlauten ließ, daß er sich für “mehr Effizienz und Glaubwürdigkeit” einsetzen werde.