Rechtfertigung muslimischer Pogrome an Christen bei Regensburger Dialogveranstaltung
Nach einem Bericht der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) steht heute im UN Menschenrechtsrat die periodische Überprüfung (Universal Periodic Review) der Menschenrechtssituation in Ägypten auf der Tagesordnung. Die IGFM fodert ein „Ende der windelweichen Floskeln“ und „einen spürbaren Einsatz für die Menschenrechte“ durch die Regierung Mubarak. Nach Einschätzung der IGFM versuche sich das autoritäre Regime von Husni Mubarak, als einzige Alternative eines von islamischen Extremisten regierten Ägyptens darzustellen. Durch diese scheinbar „einzige Alternative“ versuche die ägyptische Regierung, Kritik aus Europa an den schweren Menschenrechtsverletzungen am Nil zum Schweigen zu bringen, so die IGFM.

Demonstration von Auslandskopten (2010)
Vergleichbare Zustände sind mittlerweile auch in der Bundesrepublik zu beklagen. So nutzten muslimische Teilnehmer die Dialogveranstaltung in Regensburg am 2. Februar 2010 dazu, das Gerücht von der angeblichen Vergewaltigung der zwölfjährigen Muslimin Yusra Abdelwahab durch den Kopten Girgis Baroumi zu verbreiten, das dort zum Vorwand für ein Pogrom gegen die christliche Minderheit wurde. Als einige der Teilnehmer sich gegen die Verbreitung dieses Gerüchts wandten, wurde dies von der Moderatorin Bernadette Dechant unterbunden. In der Mittelbayerischen Zeitung ließ sich Dechant mit den Worten „Die wollten hetzen“ zitieren und der Regensburger Polizeidirektor Wolfgang Mache ging gar so weit, den Teilnehmern nachzuspionieren und sich die Autokennzeichen zu notieren.
Aufgrund der ständigen Gefahr von Verfolgungen, die oft auch mit Zerstörung ihrer wirtschaftlichen Existenz einher geht, sind die Christen in Ägypten am Verzweifeln.

Von der ägyptischen Staatssicherheit im April 2009 zerstörtes Haus
Sie hatten sich daher mit 4.000 Briefen an den US-Präsidenten Obama gewandt, jedoch ohne Erfolg.

US Präsident Obama bei seiner umstrittenen Rede an der Kairoer Universität im Juni 2009
Ägypten war schon 1966 daran beteiligt, die in der Menschenrechtsdeklaration von 1948 enthaltene Formulierung „the freedom to change his religion or belief“ abzuschwächen, so dass es nun in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte heißt: „the freedom to have or adopt a religion or belief.“ In der Folge garantiert der UN Zivilpakt nicht mal das Recht zum Wechsel der Religion.
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Februar 28, 2010 um 12:46 pm
Was wird da eigentlich überprüft, um Himmels Willen? Da gibt es nichts zu überprüfen.
Im Islamischen Kulturkreis gelten Menschenrechte für Christen und Weiße einfach nicht.