Eine wunderbar klare Stellungnahme kommt vom Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung, Günter Nooke (CDU):
Zum Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit gehöre, seine Religion und Lehre offen vertreten zu dürfen. «Dazu zählt in gewisser Weise auch die Missionierung.» Das sei nicht grundsätzlich verboten, betonte Nooke. Religion sei keine Privatsache. Es könne nicht sein, «dass die Abkehr vom Islam mit dem Tode bedroht ist, und die Christen mit der Schere im Kopf leben müssen, und nicht einmal mehr über ihre Religion reden dürfen».
Die Konsequenz hieraus sollte sein, daß sich die Bundesregierung für eine Ergänzung des UN Zivilpakts einsetzt. Ziel müßte es sein, daß (in Übereinstimmung mit der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte) auch der Glaubenswechsel als Menschenrecht anerkannt wird. Wenn es Staaten gibt, die diese Ergänzung nicht mittragen können, wird man damit leben müssen. Die Debatte um diese Ergänzung zu führen, ist gleichwohl notwendig, weil die Stimmen moderater muslimischer Rechtsgelehrter sonst kein Gewicht bekommen können.