Ganz schön verwirrt: Dr. Yavuz Özoguz

Die unter Schiiten uneins über Todesstrafe für Apostasie verlinkte innerschiitische Diskussion hat zu neuen Erkenntnissen geführt.

Auf die treuseelige Beteuerung, daß die ja erst während des ersten Kalifats nach Mohammeds Ableben von Abu Bakr eingeführte Todesstrafe für den Abfall vom Islam keine Geltung haben könne, weil die in dem Zusammenhang überlieferten Aussprüche Mohammeds dem Koran widersprächen, kommt als Antwort:

Diese für die Verurteilung eines Apostaten maßgebliche Anweisung des Propheten wird schon im Muwatta’ des Malik ibn Anas im 8. Jahrhundert und in den kanonischen Hadithsammlungen der Traditionswissenschaft einstimmig überliefert.

auch das Argument, daß es sich hierbei um eine „sunnitische“ Fatwa gehandelt habe, wird zurückgewiesen, weil „sie nicht dem Heiligen Koran widerspricht“. 

Wie wenig diskussionsfreudig der augenscheinlich wirklich sachkundige Islamexperte ist, läßt sich an dieser Aussage ermessen:

Wer denkt er könne Gottes letzten Willen,den Heiligen Koran, verleugnen dem Islam entsagen ,sich einer Religion zuwenden die selbst Gott als nicht mehr gänzlich gültig errachtet (warum hätte sonst Gott den Heiligen Koran zu den Menschen offenbahren sollen?) und zu glauben er käme ungeschoren,angesichts dieses Verbechens Gottes gegenüber, davon muß ganz schön verwirrt sein.

nachdem dies die von Dr. Yavuz Özoguz unter Apostasie zusammengestellten Angaben über den Haufen wirft, lohnt es, sich an der Stelle näher mit der Argumentation dieses offenbar schiitischen Betreibers von Muslim-Markt zu beschäftigen.

Die „Todesstrafe für Abgefallene [murtad]“ in den Strafgesetzbüchern von Saudi-Arabien und Afghanistan führt er einfach darauf zurück, daß diese Länder „maßgeblich von der Westlichen Welt aufgebaut wurden und/oder von diesen gestützt“ worden seien.

Demgemäß hätte Saudi-Arabien vor dem Jahre 1915 – das als Beginn des inoffiziellen Bündnis des Begründers der Dynastie der Saud mit Großbritannien gesehen wird – ein Paradies der Glaubensfreiheit sein müssen!

Nicht anders argumentiert Dr. Yavuz Özoguz in diesem Artikel vom September 2008:

Jene Diskussion fand sich zuletzt bei einem angeblichen Apostaten in Afghanistan, dem angeblich die Todesstrafe drohte. Dabei wurde allerdings nicht darauf hingewiesen, dass die Regierung Afghanistans von den USA eingesetzt ist. In der Islamischen Republik Iran gibt es z.B. keinen einzigen Fall einer entsprechenden Bestrafung. Und deutsche Gerichte weisen schon lange entsprechende Asylanträge von Iranern zurück, die mit dem Trick “Christ geworden zu sein“ hier bleiben wollen, weil eben eine Verfolgung von Apostaten nie nachgewiesen werden konnte.

Wir lernen: Daß der afghanische Konvertit Abdul Rahman, dem Italien 2006 unter Silvio Berlusconi Aysl gewährte, vom Tode bedroht war, war also eine Mär. Sollte es dennoch gestimmt haben, dann mußte er nur deswegen um sein Leben fürchten, weil die afghanische Regierung „von den USA eingesetzt“ war.

Konvertit Abdul Rahman

Könnte man nicht vielleicht auch sagen, daß die afghanischen Muslime, die damals seinen Tod forderten, auch von den USA eingesetzt waren?

Nun, so weit reicht die Verwirrung des begnadeten Lügners und Schreibtischtäters Dr. Yavuz Özoguz dann doch nicht.

Dr. Yavuz Özoguz am Schreibtisch

 

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2 Kommentare - “Ganz schön verwirrt: Dr. Yavuz Özoguz”

  1. EinFragender Says:

    Todesstrafe für Apostasie ist in der BRD ziemlich verpönt und das darf natürlich nicht sein. Somit hat der offizielle Islam sich davon zu verabschieden. Dabei ist es ganz normal das selbst in der BRD Ex-Muslime massiv verfolgt werden und es sogar schon zu Todesfällen gekommen ist.

    Entspricht der offizielle BRD-Islam dem wirklichen Islam? Wie ist es denn möglich das zum Beispiel im Iran massiv Apostaten verfolgt werden? Oder ist die islamische Republik Iran nicht islamisch? Sind die theologisch sehr gut ausgebildeten Mitglieder der politische Oberschicht des Irans alles keine Muslime oder haben die keine Ahnung?

  2. antifo Says:

    Es genügt eben nicht, wenn Moscheegemeinden nach außen ein wohlfeiles Islambild zeichnen, wenn deren führende Würdenträger das nicht auch nach innen vertreten. Der Fall zeigt wieder mal sehr deutlich, daß es ein großer Fehler ist, wenn Herr Schäuble in der Islamkonferenz jedem die Hand schüttelt, der Allahuakbar sagen kann.

    Um die Normen des Grundgesetzes zu verteidigen wird es nötig sein, Gesetze zu erlassen, mit denen nicht nur die Geldflüsse, sondern auch die Unterstützung rechtsstaatlicher Prinzipien im Sinne des Grundgesetzes durch die Moscheegemeinden überwacht wird. Als Modell würde ich die russische Gesetzgebung zur Kontrolle ausländischer Nichtregierungsorganisationen empfehlen

    http://www.sras.org/news2.phtml?m=499

    Damit ließe sich erreichen, daß die Kooperation in dieser Hinsicht eine Bringschuld ist. Wenn eine Moscheegemeinde die Kooperation verweigert oder hintertreibt, könnte man sie auf dieser Basis dann verbieten.


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