Durban II: Petition für Christen in Libyen eingesandt
Nachdem auf das Versenden der Resolution an Merkel, Steinmeier und Ramsauer keinerlei Reaktion kam, die vier Christen in Libyen immer noch nicht frei sind und die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an Durban II immer noch zur Debatte steht, habe ich jetzt den Weg einer Online-Petition beschritten.
Über das Online-Formular habe ich folgendes angegeben:
Wortlaut der Petition/Was möchten Sie mit Ihrer Petition konkret erreichen?
International Christian Concern berichtete am 9. März 2009 über die Gefangennahme und Folterung von vier zum Christentum konvertierten Muslimen in Libyen. Dieses Land steht in diesem Monat nicht nur dem UN Sicherheitsrat vor, sondern leitet auch noch die Vorbereitungen für die „Durban II” genannte UN Antirassismus-Review-Konferenz die vom 20. bis zu 24. April 2009 in Genf stattfinden soll.
Belege hierfür kann ich nur per Email auf Ihre Rückfrage hin zusenden, weil Links ins Internet gegen die Richtlinie verstoßen würden.
Ziele der Petiton unter „Begründung“
Bitte begründen Sie Ihre Petition!
Petition an die Bundesregierung:
(1) Solange Libyen foltert, kann es dem Planungskomitee von Durban II unmöglich vorstehen, ohne daß das Ansehen der Vereinten Nationen beschädigt wird. Es soll daher vom Planungskomitee der Konferenz zurücktreten, wenn es nicht umgehend die Freilassung der gefolterten Gefangenen veranlaßt und ihnen nötigenfalls die Ausreise in ein Land ermöglicht, in dem sie sich nicht vor Gefangennahme und/oder Folter wegen ihres neuen Bekenntnisses fürchten müssen
(2) die Bundesregierung soll eine Zusage geben, daß sie eine Untersuchung der schändlichen Vorfälle in Libyen im Rahmen ihrer Außenpolitik vom Grundsatz her mitträgt und diese auch fördern wird. Die Untersuchung muß einen direkten, effizienten und zeitgemäßen Austausch mit den verantwortlichen Stellen in Lybien ermöglichen. Zu diesen Stellen zählen nicht nur staatliche Vertreter, sondern auch die religiösen Würdenträger der in Libyen anerkannten islamischen Rechtsschulen. Die Zusage einer Untersuchung im Rahmen der auf Ebene des UN Menschenrechtsrates durchgeführten Universal Periodical Reviews (UPR) ist an der Stelle nicht hinreichend, weil damit weder eine Einzelfalluntersuchung noch ein effizienter Austausch mit staatlichen und religiösen Verantwortungsträgern sichergestellt werden kann. Notwendig ist der direkte Austausch deshalb, weil erst dann die Möglichkeit gegeben ist, in der Bundesrepublik Deutschland auf den Abbau des als Islamophobie bezeichneten Phänomens und in Libyen auf ein Hinterfragen überkommener und falscher Denkmuster langfristig und effektiv hinzuarbeiten
(3) die Bundesrepublik Deutschland darf sich nicht an Durban II beteiligen, wenn sie nicht entschlossen ist sicherzustellen, daß Öffentlichkeitsarbeit von Nichtregierungsorganisationen, die sich weltweit für Muslime einsetzten, welche nach Zweifeln am Islam den Weg zu Christus gefunden haben und deswegen verfolgt werden, im Abschlußdokument von der zu befürtchtenden Einordnung als Rassismus ausgenommen wird
Begründung:
Über Verfolgung und Folter zu reden und nachhaltig etwas dagegen zu tun ist auch dann ein unveräußerliches Menschenrecht, wenn Staaten wie Libyen die UN Antifolterkonvention nicht ratifiziert haben. Solange die Menschenrechte für Muslime, die nach Zweifeln am Islam den Weg zu Christus gefunden haben, nicht gleichermaßen gültig sind, plagen mich als Christ schwere Zweifel am Wert der Menschenrechte, was mich wegen GG Art. 1 Abs. 2 in schwere Gewissensnöte führt. Libyen muß die zu Unrecht gefangenen und gefolterten Christen umgehend freilassen und untersuchen lassen, wer die letzte Verantwortung für diese Schande trägt, weil es nicht möglich sein wird, das als Islamophobie bezeichnete Phänomen zu überwinden, wenn wir mit islamischen Staaten nicht zu einer Übereinkunft kommen, auf welchem Wege sich gemeinsam und effektiv an der Überwindung womöglich religiös motivierter Folter arbeiten läßt.
Anregungen für die Online-Diskussion
Die Petition wirft das Problem auf, daß das als Islamophobie bezeichnete Phänomen in Wechselwirkung mit der Verfolgung von Christen in islamischen Ländern steht. Um die auf Ebene der Vereinten Nationen zwar bestehenden, zum Abbau derartiger Menschenrechtsverletzungen aber leider unzureichenden Mechanismen zu ergänzen, soll sich die Bundesrierung anläßlich von Durban II mit dem Problem auseinandersetzen und die geforderten Zusagen machen, die sich auf natürliche Weise aus GG Art. 1 Abs. 2 ergeben. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten kann nur dann vom Bürger abverlangt werden, wenn die Regierung den weltweiten Geltungsanspruch der allgemeinen Menschenrechte ernst nimmt.
Die Links, die die Angaben belegen sind hier zu finden.
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April 30, 2009 um 12:07 pm
Do you know the „CAFE-PHILO DE DROITE“ ?
JPPS
April 30, 2009 um 12:17 pm
Now I know it 😉
Note, there is an english language version of this petition text under:
https://antifo.wordpress.com/2009/03/15/speaking-about-torture-must-be-possible/
Also please find a list of other english language texts on my blog:
https://antifo.wordpress.com/about/