Kein Recht auf Taufe im UN Zivilpakt
Die meisten Leute meinen ja „die“ Menschenrechte würden Religionsfreiheit zusichern, weswegen Ermordungen von Christen, die früher mal Moslems waren es ein Verstoß gegen die Menschenrechte wären. So liest sich jedenfalls Art. 18 der 1948 beschlossenen allgemeinen Menschenrechte:
Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.
im daraus abgeleiteten UN-Zivilpakt ist vom Recht auf Glaubenswechsel aber nichts mehr zu finden. Ebenfalls in Art. 18 steht darin:
Artikel 18
(1) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
(2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.
Wer das aufmerksam liest, wird feststellen, daß es nichts wert ist, weil darin vom Wechsel der Religion keine Rede mehr ist. Der Zivilpakt ist insofern wichtig, weil die konkrete Umsetzung der Menschenrechte in nationales Recht erst durch zu ratifizierende Menschenrechtsabkommen geschieht.
Im Wikipedia-Artikel zu Ägypten steht dazu
Ägypten war 1966 daran beteiligt, die in der Menschenrechtsdeklaration von 1948 enthaltene Formulierung „the freedom to change his religion or belief“ abzuschwächen, so dass es nun in Artikel 18 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte heißt: „the freedom to have or adopt a religion or belief.“
Kleriker in Ägypten, die die Todesstrafe für Konvertiten fordern, verstoßen damit also auch nur bedingt gegen UN Zivilpakt, weil es das Recht auf Glaubenswechel im Rechtssystem der Vereinten Nationen streng genommen gar nicht gibt. Folglich kann durch eine Ratifikation und Überwachung der Normen des UN Zivilpakts im Rahmen der Universal Periodic Reviews (UPR) in dieser Sache auch nichts erreicht werden. Gegen die Todesstrafe selbst läßt sich zwar argumentieren, aber zufriedenstellen kann das nicht.

Taufe im Jordan
März 16, 2009 um 8:44 am
Sehr interessante Artikel. Komplimente. Und danke vielmals für den Aufklärungsjob. Nützlich! Sonnige Grüsse.
März 16, 2009 um 3:15 pm
Bitte löschen Sie meinen vorigen Beitrag wieder, da ist so ein komisches Zeichen oben rechts dran.
Ich wollte eigentlich nur sagen, die UN ist keine neutrale, unparteiische Organisation, deshalb hat die USA auch jahrelang die Beiträge verweigert und verweigert auch die Teilnahme an Durban II.
Die UN ist vor allem durch die Mitglieder islamische-arabischer Staaten ziemlich in seinem Verhalten durch die Vorsitzenden ziemlich pro islamisch. Korrekt geht es wie im obigen Beiträgen wohl kaum zu. Das ist fast in jeder Organisation dieser Erde so…
März 20, 2009 um 11:16 am
[…] wenn es gilt die Christen freizulassen, die bei ihnen daheim gefoltert werden, weil sie laut UN Zivilpakt nicht mal hätten getauft werden dürfen? Und wieso macht der Vatikanstaat überhaupt bei der UN […]
Dezember 3, 2009 um 8:31 am
Oft geschehen gerade wegen Religionswechsel vom Islam,Hinduismus zum Christentum, der in der
Allgemeinen Menschenrechtserklärung einwandfrei eindeutig garantiert wird!!!!!!! die darausfolgenden Menschenrechtsverletzungen.Bei umgekehrten Konversionen
ist nichts von Muslimverfolgungen, Hinduverfolgungen und
deren Folterungen bis zum Märtyrertod durch Christen zu
hören. Mit diesem durch muslimische Länder angeblich abgeschwächtem Artikel der Allg. MR im IPbpR ist deswegen den Christen nachwievor die Freiheit zugestanden
die Religion zu wechseln,wenn einer eine Religion in
islamischen Ländern annimmt kommt das einer Konver-
sion gleich, weil man dort von Geburt ! Muslim ist!!,
d. h. es entspricht also somit einem Wechsel.
Unabhängig von Rasse und Religion setze ich mich
weltweit im Auftrag von AMNESTY INTERNATIONAL für
Menschenrechte ein und nehme auch öffentlich Stel-
lung (Leserbrief) zu falsch ausgelegten Menschen-
rechten und dergleichen.