Abstimmung markiert das Ende der allgemeinen Menschenrechte

Während der letzten elf Jahre verstärkte sich der Druck der 57 islamische Staaten vertretenden Organisation der Islamischen Konferenz (OIC) um die Kehle der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Gestern, am 28 März 2008, hat sie sie nunmehr abschließend getötet.

Mit Unterstützung ihrer Verbündeten China, Russland, Kuba (nicht gerade berühmt für sein Einstehen für die Menschenrechte) gelang ihnen das Durchdrücken eines Änderungsantrags zu einer Resolution zur Meinungsfreiheit, das dieses Konzept vollkommen auf den Kopf gestellt hat. Der UN Berichterstatter zur Meinungsfreiheit ist jetzt gezwungen, über sogenannte „Mißbräuche“ der erhabenstend aller Freiheiten eines jeden Menschen zu berichten, wenn er es etwa wagt, sich gegen Sharia-Gesetze auszusprechen, gemäß denen Frauen für Ehebruch zu Tode gesteinigt, junge Männer wegen ihres Schwulseins gehängt werden müssen oder auch gegen die Verheiratung 9-jähriger Mädchen im Iran.

Es war der ehemalige UN Generalsekretär Kofi Annan, der schon vor drei Jahren die „Schrift an der Wand“ zu deuten verstand, als er darüber sprach, daß die Menschenrechtskommission in ihrer damaligen Form „zu elektizistisch und zu politisch in ihrer Arbeit“ geworden ist. Stückwerk Reformen würden das nicht mehr ändern. Das bisherige System müsse stattdessen hinweggefegt und durch etwas besseres ersetzt werden. Der neue UN Menschenrechtsrat hätte dieser neue Anfang sein sollen, ein Rat, dessen Mitglieder dediziert die Prinzipien der universellen Menschenrechte vertreten und für deren Verteidigung einstehen sollten.

Seit seiner Gründung im Juni 2006 hat der UN Menschenrechtsrat jedoch noch jedesmal versagt, wenn es gegolten hätte, die schreindsten Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen wie etwa im Sudan, in Weissrussland, im Iran, in Saudi-Arabien, China und anderswo, während er wiederholt Israel verurteilte und nur Israel.

Nun, drei Jahre später, liegt Annan’s Traum zerschlagen am Boden und der Menschenrechtsrat erlangt traurige Berühmtheit weil er nicht imstande ist, seinen eigentlichen Auftrag zu erfüllen: die Förderung und den Schutz der Menschenrechte. Gestern in Genf starb dieser Rat und mit ihm die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte deren 60-ster Jahrestag wir dieses Jahr eigentlich hätten feiern können.

Was stattfand, war ein Erdbeben im Machtgefüge des Systems der UN. Seit mehr als einem Jahrzehnt hatten die islamischen Staaten ihre Muskeln spielen lassen. Gestern haben sie zugeschlagen. Darüber, daß dieser Menschenrechtsrat die Menschenrechte verteidien würde, sollte man sich jetzt keine Illusionen mehr zu machen. Die moralische Wortführerschaft innerhalb des Systems der UN ist von denjenigen Staaten, die diese Organisation nach dem Ende des zweiten Weltkrieges einst gegründet hatten und den Werten der Gleichheit, der individuellen Freiheit und der Gesetzlichkeit verpflichtet waren, übergegangen zu den islamischen Staaten, die einer mittelalterlich engen Weltsicht anhängen die ausschließlich in Begriffen der Verpflichtung von Menschen gegenüber Allah gefaßt wird und zu deren Anhängern, Staaten die ihre zukünftigen wirtschaftlichen und politischen Interessen am besten mit Verbündeten aus den islamischen Staaten vertreten sehen.

Wie die Klinge eines scharfen Messers drang der von Pakistan angeführte niederträchtige gestrige Angriff in den Körper des Menschenrechtsrat. Lesen wir zunächst den Änderungsantrag zu der Resolution, die nur das Mandat des Berichterstatters zur Meinungsfreiheit hätte verlängern sollen. Der Antrag verlangt vom Berichterstatter „über Vorfälle zu berichten, in denen der Mißbrauch der Meinungsfreiheit einen Akt rassischer oder religiöser Diskriminierung darstellt …“

Für Kanada, das als Wortführer lange und hart für die Resolution zur Verlängerung des Mandats dieses Berichterstatters gekämpft hatte, war das zu viel. Die international anerkannten Grenzen der Meinungsfreiheit werden doch bereits in Artikel 19 der rechtlich bindenden Internationalen Konvention über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR) Konvention ausgeführt und werden daher ja auch schon in der Präambel der Resolution erwähnt. Wenn es Mißbräuche der Meinungsfreiheit gibt, weil diese als Verletzung der Freiheit der Religion gelten müsse, dann falle dies in die Verantwortung des Berichterstatters für die Religionsfreiheit. Es hier nun nochmals hinzufügen zu wollen ist eine unnötige Verdopplung und

„vom einem Berichterstatter zu verlangen, daß er über den Mißbrauch [des Rechts für das er zuständig ist] berichtet, würde sein Mandat ja auf den Kopf stellen. Statt sich für die Meinungsfreiheit einzusetzen würde er ihre Ausübung reglementieren. … Wird dieser Änderungsantrag angenommen, wird Kanada seine Unterstützung für die Hauptresolution zurückziehen.“

Die Position Kanadas wurde von vielen Delegationen mit Wortbeiträgen unterstützt, so von Indien, das sich gegen die Verlagerung des Gewichts vom Schutz der Meinungsfreiheit hin zur Beschränkung wandte. Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich (das auch für Australien und die USA sprach), Indien, Brasilien, Bolivien, Guatemala und die Schweiz verweigerten der Resolution ebenfalls ihre Unterstützung, für den Fall, daß der Änderungsantrag angenommen würde. Insgesamt entzogen mehr als 20 der ursprünglich 53 Unterstützer der Resolution ihre Unterstützung.

Als abgestimmt wurde, wurde der Änderungsantrag mit 27 zu 15 Stimmen mit drei Enthaltungen angenommen. Der Delegierte von Sri Lanka erklärte klar seine Gründe für die Unterstützung des Änderungsantrags.

“ … wenn wir bestimmte Sachen ‚minimalistisch‘ regulieren, könnte es uns gelingen, sie davon abzuhalten, sich auf den Straßen unserer Städte und Dörfer gewaltsam aufzuführen.“

Mit anderen Worten: Mache keinen Gebrauch von Deinem Recht auf Meinungsfreiheit, weil der Gegner sonst gewalttätig werden könnte. Somit wurde das erste mal in der 60-jährigen Geschichte der UN Menschenrechts Körperschaften ein fundamentales Recht beschränkt schlicht wegen der Möglichkeit gewaltsamer Reaktionen von den Feinden der Menschenrechte.

Die Gewalt die es als Reaktion auf die dänischen Karikaturen gab, wird somit von diesem Rat entschuldigt – es wäre der Karikaturist, dessen Recht auf Meinungsfreiheit reglementiert werden müßte. Und Theo von Gogh wäre selbst schuld für seinen Tod.

Die Meinungsfreiheit ist das Recht, welches uns einzig ermöglicht, die Verletzung aller unserer anderen Rechte aufzuzeigen, zu kommunizieren und zu verurteilen. Ohne Meinungsfreiheit und Pressefreiheit gibt man der Schreckensherrschaften grünes Licht und macht es unmöglich, Korruption, Unfähigkeit, Ungerechtigkeit und Unterdrückung aufzuzeigen.

So sehr uns, die wir im Westen leben, die Meinungsfreiheit so wichtig ist, wie überragend wichtig ist sie dann für diejenigen, die unter der Schreckensherrschaft des islamischen Gesetzes leben, das wurde aufgezeigt von einer mutigen Gruppe von 21 NGOs aus den islamischen Staaten die gestern eine Erklärung abgaben, mit der sie die Delegierten zur Ablehnung dieses Änderunsantrages aufforderten. Zu finden unter http://www.article19.org/pdfs/press/petition-hrc.pdf.

Nach der Abstimmung zum Änderungsantrag glitt der Rat sogar noch mehr ab in ein unglaubliches Chaos. So brachte Kuba auf den letzten Drücker mündliche Ergänzungen ein, wodurch es eindeutig gegen die Verfahrensordnung verstieß. Als Kanada widersprach wurde das vom Präsidenten niedergeschmettert. Als Slowenien in Vertretung der EU einzuschreiten versuchte, indem es eine zehnminütige Sitzungspause vorschlug, wurden das ignoriert. Als Slowenien an einem anderen Punkt versuchte, dagegen zu protestieren, fiel ihm Ägypten ins Wort und Ägypten konnte sich mit seinem Einspruch durchsetzen.

Dann wurde über die Resolution abgestimmt und sie wurde mit 32 Stimmen dafür, keiner Stimme dagegen bei 15 Enthaltungen angenommen.

Die NGO-Gemeinde muß nun sorgsam darüber nachdenken, welchem Zweck sie mit ihrem Engagement beim Menschenrechtsrat überhaupt noch dienen kann, nachdem die Werte, für die sie sich einsetzt innerhalb des UN Systems nicht mehr akzeptiert werden. Ich war während der letzten fünf Jahre ja voll eingebunden in die Menschenrechtskommission und den Rat, aber ich sehe wenig Nutzen darin, das fortzuführen. Unsere sorgsam ausgearbeiteten Positionspapiere werden ignoriert, unsere Reden mit schon längst gesagten, unmaßgeblichen Äußerungen unterbrochen und dann werden wir in unseren Anstrengungen von den westlichen Delegationen nicht mal unterstützt, zumal sie am Ende unfaßbarerweise nicht gegen diese Pervertierung stimmten, sondern sich enthielten.

Die fadenscheinige Vortäuschung eines internationalen Konsenses hinsichtlich der Verbreitung und der Verteidigung der Menschenrechte wurde somit als das enthüllt, was sie war – eine Täuschung. Das Zerfallen der Menschenrechte scheint nun unausweichlich. Die vorgebrachten Islamischen Menchenrechte (sprich „Pflichten gegenüber Allah“) werden nun sicher weiter um sich greifen, wie auch die Gründung eines parallelen islamischen Menschenrechtsrates. Ungeachtet dessen wird die OC weiter beim UN Menschenrechtsrat mitarbeiten und es dominieren, wodurch sie mittels fortgesetzter Entmannung seinen Niedergang und seine absolute Bedeutungslosigkeit sicherstellen werden.

Sergio Vieira de Mello, der damalige Hochkommissar für Menschenrechte, schrieb gerade mal fünf Monate bevor er und mehr als 20 seiner Kollegen durch einen terroristischen Bombenanschlag in Bagdad getötet wurde:

„Die Mitglieder bei der Menschenrechtskommission müssen sich ihrer Verantwortung stellen. Deswegen frage ich mich, ob es für die Kommission ihrerseits nicht an der Zeit ist, ein Regelwerk zur Anleitung für die Bewilligung der Mitgliedschaft zur Kommission und ein Regelwerk zum allgemeinen Benehmen während der Arbeit innerhalb der Kommission zu verfassen. Die Kommission der Menschenrechte hat schließlich eine Verpflichtung zur Menschlichkeit und die Mitglieder der Kommission müssen daher ihrerseits Vorbilder bei der Befolgung internationaler Menschenrechtsnormen sein – in der Praxis ebenso wie in Rechtsfragen …“

Staaten die sich besonders um die Einhaltung der Menschenrechte sorgen, sollten augenblicklich von diesem Rat zurücktreten bis zu einem Zeitpunkt, dan dem alle Mitgliedstaaten und insbesondere diejenigen, die sich selbst dort hineinwählen lassen zu ihren Versprechen stehen, und den Rauswurf eines jeden Mitgliedsstaates betreiben, der, nachdem er wegen seiner Menschenrechtsverstöße auffällig geworden ist, es nicht schafft innerhalb einer angemessenen Zeit vor seine eigenen Haustüre sauber zu machen. Was könnte es, nachdem das nun mißgelungen ist, als nachträgliche Anerkennung für Sergio de Mello besseres geben, als die Gründung einer alternativen Organisation – Kofi Annan’s Organisation der Willigen – deren Mitglieder sich dazu bekennen, Sergio de Mello’s Leitlinien zu beherzigen und dafür dann aber auch zur Rechenschaft gezogen werden.

Roy W. Brown
Genf, 29. März 2008

Übersetzung von Vote on freedom of expression marks the end of Universal Human Rights

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4 Kommentare - “Abstimmung markiert das Ende der allgemeinen Menschenrechte”


  1. […] beschränkt werden soll. Darauf, daß diese Beschränkungen allemal hinreichend sind, hatte schon der kanadische Vertreter vor der Abstimmung im UN Menschenrechtsrat am 28. März 2008 hingewiesen. Nachdem Kanada damals […]


  2. […] Roy W Brown von der humanistischen IHEU nach den Ereignissen vom 28. März im UN Menschenrechtsrat das hier schrieb: Die Meinungsfreiheit ist das Recht, welches uns einzig ermöglicht, die Verletzung aller unserer […]

  3. Werner Eberli Says:

    Ich habe mich an unsere Bundesrätin Micheline Calmy-Rey gewendet und sie behauptet, dass die Schweiz gegen diese Resolution vom März 2008 gestimmt hat.
    Wo kann ich das übeprüfen, weil Sie ja sagen, dass es KEINE GEGENSTIMME gab.
    Gerne höre ich wieder von Ihnen.
    Mit freundlichen Grüssen
    Werner Eberli

  4. antifo Says:

    Der Bericht stammt von Roy W Brown von der IHEU, der selbst bei der Sitzung dabei war. Wenn es Fragen dazu gibt, könnte man ihn direkt per Email anschreiben. In einem anderen Fall hatte ich das getan und eine wirklich sehr brauchbare Antwort bekommen.

    Bevor man das in diesem Fall hier tut, sollte man aber wissen was Frau Calmy-Rey sagen wollte, wenn sie davon sprach, daß „die Schweiz gegen diese Resolution vom März 2008 gestimmt“ hat.

    Gemäß dieses Berichtes von Brown gab es

    (a) einen Änderungsantrag zur Resolution und
    (b) eine Resolution

    Bei der Resolution hat es nach Auskunft von Herrn Brown keine Gegenstimme gegeben. Wenn die Schweiz gegen etwas gestimmt hat, kann es sich da also höchstens um den Änderungsantrag gehandelt haben.

    Meine Vermutung wäre daher, daß Ihre Bundesrätin sich so unpräzise ausgedrückt hat, daß es einer Lüge gleichkommt 😉


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